Sofern ein Grund besteht, dich festzuhalten, darf die Polizei dich generell durchsuchen. Dies ist bei Ingewahrsamnahmen oder Festnahmen der Fall. Eine Personalienfeststellung reicht hierfür im Regelfall nicht aus. Mittlerweile wird das Stadionumfeld meist aber großflächig zum Gefahrengebiet erklärt. Dort hat die Polizei die Befugnis, dich verdachtsunabhängig zu kontrollieren. Sie dürfen dabei deine mitgeführten Gegenstände (siehe … zur Anreise zu einem Fußballspiel) und Taschen in Augenschein nehmen. Das bedeutet, du bist zwar dazu verpflichtet, deine Tasche zu öffnen, durchsucht werden im eigentlichen Sinne darf sie aber nicht. Du wirst gegebenenfalls aufgefordert, ein Beschlagnahmeprotokoll zu unterschreiben, wozu du aber nicht gezwungen werden kannst. Es kommt auch schon mal vor, dass dort Gegenstände auftauchen, die nicht dir gehören. Unterschreibe also nichts! Eine Unterschrift kann unter Umständen einem Geständnis gleichkommen.