Wenn jeder Fanmarsch strafbar wird – Fanhilfen NRW und LAG Fanprojekte kritisieren das geplante Versammlungsgesetz

Mit großer Sorge nehmen wir, die Fanhilfen aus Nordrhein-Westfalen sowie die Landesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (LAG), den aktuellen Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Einführung eines Versammlungsgesetzes zur Kenntnis, der am 6.5. im Innenausschuss beraten und noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll. Der unbestimmte Wortlaut sowie die Anwendbarkeit des Versammlungsgesetzes auch auf schlichte An- und Abreisen bei Fußballspielen lassen uns befürchten, dass bald jeder noch so friedliche Fanmarsch zu Strafverfahren gegen Fußballfans führen wird.

Fanmärsche sind elementarer Bestandteil der Fankultur. Sei es der einfache Gang vom Bahnhof zum Stadion bei einem Auswärtsspiel, ein organisierter Marsch durch die Stadt im Europapokal oder eine Demonstration mit fanpolitischem Inhalt – die Bilder von tausenden Fans, die durch die Straßen einer Stadt ziehen, sind jedem Sportbegeisterten vor Augen. Nicht selten sind die Fans dabei in einheitlichen (Vereins-) Farben oder in extra angefertigten Mottoartikeln unterwegs.

Diese Bilder könnten bald der Vergangenheit angehören. Bereits heute ist das bestehende Versammlungsgesetz anwendbar auf Fußballfanmärsche aller Art und kann beispielsweise zu Ermittlungsverfahren führen, wenn Schals im Winter zu weit oben im Gesicht getragen werden – Stichwort ,,Vermummung‘‘. Der Gesetzesentwurf der Landesregierung geht nun aber so weit, dass bereits auch nur die Teilnahme an einem Fanmarsch strafbar sein könnte, ohne, dass irgendeine konkrete Handlung vorgenommen wird.

Im Zentrum unserer Kritik steht dabei der §18 VersG-E NRW, das sogenannte Militanzverbot. Demnach soll es zukünftig verboten sein ,,eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder sonstige öffentliche Veranstaltung unter freiem Himmel zu veranstalten, zu leiten oder an ihr teilzunehmen, wenn diese infolge des äußeren Erscheinungsbildes
1. durch das Tragen von Uniformen, Uniformteilen oder uniformähnlichen Kleidungsstücken
2. durch ein paramilitärisches Auftreten oder
3. in vergleichbarer Weise
Gewaltbereitschaft vermittelt und dadurch einschüchternd wirkt.‘‘

Die Formulierungen ,,in vergleichbarer Weise‘‘ und ,,Gewaltbereitschaft vermittelnd‘‘, bzw. ,,einschüchternd‘‘ sind dabei dermaßen offen formuliert, dass jeder Fanmarsch unter diese Begriffe gefasst werden könnte. Dass dies keine paranoide Befürchtung ist, zeigt die Tatsache, dass die Polizeibehörden schon in genau diese Überlegung eingestiegen zu sein scheinen. So findet sich in einer Sachverständigenstellungnahme der Hochschule der Polizei für den Innenausschuss beispielsweise der Passus, dass das Militanzverbot ein ,,durchaus bestehendes praktisches Bedürfnis z.B. bei Profi-Fußballspielen‘‘ (Prof. Dr. Norbert Ullrich) bediene. Darüber hinaus hegen wir aufgrund des unbestimmten Wortlauts starke Zweifel am verfassungsimmanenten Bestimmtheitsgrundsatz des Gesetzes.

Aus dem für sich allein problematischen Militanzverbot ergibt sich darüber hinaus das Problem, dass ein vermehrter Einsatz polizeilicher Maßnahmen gegen Fußballfans zu befürchten ist. Nach §14 VersG-E NRW (Gefährderansprache, Untersagung der Teilnahme oder Anwesenheit und Ausschluss von Personen) sollen zukünftig, sofern Annahmen vorliegen, dass eine Person gegen das Militanzverbot verstoßen wird, polizeilich präventive Maßnahmen (namentlich: Gefährderansprache, Teilnahmeuntersagung/-ausschluss, Meldeauflage) gegen diese Person ergriffen werden können.

Im Klartext heißt das: Wenn jeder Fanmarsch potenziell unter das Militanzverbot fällt, dann kann auch jeden einzelnen Fan im Vorfeld eine solche polizeiliche Maßnahme bis hin zu einer Meldeauflage treffen. Der Willkür wird an dieser Stelle Tür und Tor geöffnet.

Neben diesen Folgen des Militanzverbots hätte das neue Versammlungsgesetz noch weitere, teils erhebliche Auswirkungen auf Versammlungen von Fußballfans. Gemäß §16 VersG-E NRW (Aufnahmen und Aufzeichnungen von Bild und Ton) wären zukünftig, ab einer gewissen Größe, die bei Fußballspielen schnell erreicht sein wird, die permanente Überwachung von Fußballfanmärschen durch Drohnen zulässig, was eine neue Dimension der Überwachung und somit einen starken Eingriff in die Grundrechte der Fans darstellen würde. Darüber hinaus sehen wir die Versammlungsfreiheit durch die formalen Hürden, die das Gesetz für eine Versammlungsanmeldung vorsieht, zusätzlich eingeschränkt.

Wir rufen die Landesregierung daher eindringlich dazu auf den geplanten Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Form zurückzunehmen und die Freiheit von Fußballfans, insbesondere in Bezug auf friedliche Fanmärsche, zu garantieren. Die Fankultur, die in Nordrhein- Westfalen an dutzenden Standorten und von auswärtigen Fans gelebt wird, darf nicht durch unnötige Repression unterdrückt werden.

Fanhilfe Dortmund
Fanhilfe Fortuna
Fanhilfe Mönchengladbach
Fanhilfe Münster
Kölsche Klüngel
Kurvenhilfe Leverkusen
Repressionsfonds Nordkurve
Landesarbeitsgemeinschaft der Fan Projekte NRW

Reisehinweis Manchester City

Glückauf Schalker,

das Rückspiel gegen Manchester City steht vor der Tür, wie bei den Spielen in der Gruppenphase möchten wir euch wichtige Tipps für die anstehende Reise nach England geben.

Ausreise Deutschland
Um eine möglichst stressfreie Ausreise zu gewährleisten, ist es generell zu empfehlen Flüge außerhalb der Bundesrepublik wahrzunehmen. Insbesondere aber wenn euch bekannt ist, dass Einträge in die Datei Gewalttäter Sport vorliegen oder vorliegen könnten. Umgeht den mitunter langwierigen Prozess an deutschen Flughäfen und minimiert das Restrisiko von einer verwehrten Ausreise für euch oder eurer gesamte Reisegruppe. Solltet ihr trotzdem von Deutschland aus fliegen und es werden euch Fragen zu Einträgen seitens der Bundespolizei gestellt, bleibt ruhig und abgeklärt. Lasst euch nicht herausfordern – das bringt weder euch noch eure Reisegruppe weiter.

Einreise England
Für die Einreise nach England benötigt ihr einen gültigen Reisepass oder gültigen Personalausweis. Die vorläufig ausgestellten Versionen sind ebenfalls gültig. Großbritannien ist nicht Teil des Schengen-Raums, daher kann euer Ausweis bereits bei der Ausreise kontrolliert werden.
Nach dem Terrorism Act 2000 darf die Polizei eure Handys und Laptops auslesen. Am besten lasst ihr daher die Laptops zu Hause und räumt eure Handys wie vor jedem Fußballspiel auf!

Im Land
Die Währung in Großbritannien ist das Pfund Sterling (GBP). In vielen Geschäften ist eine bargeldlose Zahlung möglich. Bargeld könnt ihr in Banken und Wechselstuben erhalten. Einige Hotels bieten auch die Möglichkeit an, Euro in GBP umzutauschen. Des Weiteren kann man an den Geldautomaten Geld abheben (Bei EC-Karten können jedoch Gebühren von 5-10€ anfallen).

Bei Diebstahl oder Verlust von euren Ausweisdokumenten ist die örtliche Polizei zu informieren und eine Verlustmeldung aufzugeben. Lasst euch für diese Meldung eine Kopie aushändigen. Mit dieser Kopie müsst ihr zum deutschen Konsulat. Dort werden euch neue Reisedokumente ausgestellt. Vor Reiseantritt ist es hilfreich, eine Kopie von euren Ausweisdokument einzupacken. Dies erleichtert den bürokratischen Prozess vor Ort ungemein.
Solltet ihr verhaftet werden, solltet ihr nach dem deutschen Konsulat fragen und wenn möglich, anschließend eurer Familie oder Freunden Bescheid geben. Diese können dann aktiv werden und sich gegebenenfalls an uns wenden. Bei der polizeilichen Vernehmung habt ihr das Recht einen Anwalt zu konsultieren. Auch das deutsche Konsulat kann euch einen Anwalt organisieren. Letztlich liegt es damit im Ermessen des Konsulats, was für euch getan wird. Zumindest aber sollten diese über eine Liste an Anwälten verfügen, die ihr kontaktieren könnt.

Des Weiteren habt ihr das Recht einen kostenlosen Dolmetscher zur Verfügung gestellt zu bekommen, wenn ihr kein Englisch sprecht. Außerdem darf die britische Polizei euch nach einer Festnahme bis zu 24 Stunden in Gewahrsam nehmen, jedoch darf ein leitender Polizeibeamter diese Frist auf 36 Stunden verlängern.

Die deutsche Botschaft in London
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland London
Anschrift:23 Belgrave Square, London, SW1X 8PZ 
Telefon: +44 20 78 24 13 00
Das Konsulat von Deutschland in Leeds
Amtsbezirk (Manchester)
Gateley PLC, Minerva, 29 East Parade, Leeds, LS1 5PS
Telefon: +44 113 204 1173

Sonstige spezielle Gegebenheiten
An fast jeder Ecke in Großbritannien sind Überwachsungskameras, demnach in der U-Bahn, auf öffentlichen Plätzen, Stadien, Pubs, Clubs, Einkaufszentren, die alles großflächig überwachen. Seid euch dessen bewusst, wenn ihr dort unterwegs seid.

Besondere strafrechtliche Hinweise
In England ist das Mitführen von Pfefferspray, Schreckschusspistolen, Messer (feststehender Klinge oder länger als 7 cm) verboten. Zuwiderhandlungen haben in der Regel Strafanzeige zur Folge.

Ausreise England
Nach Deutschland könnt ihr nur mit einem gültigen Reisepass/Personalausweis bzw. einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Großbritannien ausgestellten Passersatzdokument wieder ausreisen. Bei der Ausreise aus Großbritannien wird euer Pass wie bei der Einreise nochmals kontrolliert.

Wir wünschen allen Schalkern eine angenehme Zeit in England!

Löschen der GWS-Eintragung vom Derby 2017

Glückauf Schalker,

mittlerweile dürften die letzten Antwortschreiben des Dortmunder Polizeipräsidiums in den Briefkästen sein. Uns sind Einzelfälle bekannt, wo es zu keiner Eintragung kam. Größtenteils wurden bei den Betroffenen vom Polizeikessel aber Eintragungen in die Datenbanken ViVa, IGVP und der IT-Anwendung Findus vorgenommen. Im Wortlaut heißt es dort:

„Im Vorfeld der Fußballbundesligabegegnung zwischen den Mannschaften von Borussia Dortmund und FC Schalke 04 am 25.11.2017 waren Sie Teil/Mitglied einer Gruppierung Schalker Fans, welche zielgerichtet gegenwärtige Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung hervorgerufen hat. Aus gefahrenabwehrenden Gründen wurde die Gruppe aufgehalten, die Personalien der Anwesenden festgestellt und Platzverweise erteilt.

Datum der Speicherung: 25.11.2017

Anlass: Gefahrenabwehr, Gewalttäter Sport
Zweck: Kontrolle, soweit nach Polizeirecht zulässig
Ereignisbezeichnung/Delikt: Platzverweis
Vereinszugehörigkeit: Schalke 04
Löschdatum: 24.11.2022
Behörde: PP Dortmund“

Wir empfehlen euch die Beantragung auf Löschung der Eintragung. Den Antrag könnt ihr entweder privat ausfüllen und absenden, oder am UGE Infostand auf der Promenade hinter der Nordkurve zwischen Block N4 und N5 abgeben. Der RNK kümmert sich gesammelt um die Versendung.

Hier findet ihr den Antrag auf Löschung des Eintrags.

Reisehinweis Porto

Glückauf Schalker,

das letzte Auswärtsspiel in der Gruppenphase der Champions League 2018/19 steht für den FC Schalke und seine Fans kurz bevor. Wir wollen euch, wie schon zuvor bei den Gastspielen in Moskau und Istanbul, vorab über die örtlichen und gesetzlichen Gegebenheiten in Porto und Portugal informieren.

Ausreise Deutschland

Um eine möglichst stressfreie Ausreise zu gewährleisten, ist es generell zu empfehlen, Flüge außerhalb der Bundesrepublik wahrzunehmen. Insbesondere wenn euch bekannt ist, dass Einträge in der Datei Gewalttäter Sport vorliegen oder vorliegen könnten. Umgeht den mitunter langwierigen Prozess an deutschen Flughäfen und minimiert das Restrisiko von einer verwehrten Ausreise für euch oder eure gesamte Reisegruppe. Solltet ihr trotzdem von Deutschland aus fliegen und es werden euch Fragen zu Einträgen seitens der Bundespolizei gestellt, bleibt ruhig und abgeklärt. Lasst euch nicht herausfordern – das bringt weder euch noch eure Reisegruppe weiter.

Einreise Portugal

Für die Einreise nach Portugal benötigt ihr einen gültigen Reisepass oder gültigen Personalausweis. Die vorläufig ausgestellten Versionen sind ebenfalls gültig.

Im Land

Die Währung in Portugal ist der Euro (EU). In den touristischen Gegenden ist eine Kartenzahlung meistens möglich. Insbesondere in den größeren Touristenzentren wie Porto oder Lissabon ist Vorsicht vor Diebstählen und Kleinkriminalität angebracht, da die Anzahl von Taschendiebstählen sehr hoch ist. In Lissabon sind hiervon traditionell die historischen Straßenbahnen besonders betroffen. In den kleineren Touristenzentren kommt es auch zu Einbrüchen in Ferienwohnungen und -häusern. Um sicher zu gehen solltet ihr den Bargeldbestand möglichst klein halten und lieber mit Kreditkarte oder Bankkarte zahlen. Ausweiskopie, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sollten sicher verwahrt werden, zum Beispiel im Hotelsafe. Besondere Vorsicht gilt bei Menschenansammlungen und an von Touristen besuchten Orten, Flughäfen, auch im Sicherheitsbereich, an Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Wertsachen sollten am Körper getragen, Fahrzeuge stets verschlossen und keine offen sichtbaren Wertgegenstände darin gelassen werden. Hierbei solltet ihr allerdings beachten, dass für das bargeldlose Bezahlen einige Gebühren anfallen können. Bei Diebstahl oder Verlust des Ausweisdokuments können Ersatzdokumente von den deutschen Auslandsvertretungen ausgestellt werden. Vor Ausstellung muss jedoch über die zuständige Gemeinde-/Stadtverwaltung in Deutschland eine Identitätsüberprüfung durchgeführt werden. An Wochenenden oder Feiertagen entfällt daher diese Möglichkeit in der Regel wegen fehlender Erreichbarkeit der vorgenannten Behörde. Ein Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland kann dann frühestens am darauffolgenden Werktag ausgestellt werden. Ein Rückflug, der möglicherweise dadurch verloren geht oder zusätzliche Ausgaben für den verlängerten Aufenthalt rechtfertigen keine Schadenersatzansprüche gegen die Auslandsvertretung oder die Bundesrepublik Deutschland. Generell empfehlen wir euch wie vor jedem Reiseantritt: Macht euch Zuhause Kopien von euren Ausweisdokumenten und führt diese separat zu den Originaldokumenten mit. Dies erleichtert den bürokratischen Prozess vor Ort ungemein.

Konsulat von Deutschland in Porto

German Honorary Consulate in Porto, Portugal
Avenida Sidenio Pais, 379
4100-468 Porto, Portugal
Telefon: (+351) 226 108 122
Email: porto@hk-diplo.de

Solltet ihr verhaftet werden ist es ratsam nach dem deutschen Konsulat zu fragen und, wenn möglich, anschließend eurer Familie oder euren Freunden Bescheid zu geben. Diese können dann aktiv werden und sich gegebenenfalls an uns wenden können. Bei der polizeilichen Vernehmung habt ihr das Recht einen Anwalt zu konsultieren. Auch das deutsche Konsulat kann euch einen Anwalt organisieren. Letztlich liegt es damit im Ermessen des Konsulats, was für euch getan wird. Zumindest sollten diese aber über eine Liste von Anwälten verfügen, die ihr kontaktieren könnt.

Sonstige spezielle Gegebenheiten

Portugiesische Sicherheitsbehörden

In Portugal existieren fünf Arten von Sicherheitskräften: Die Republikanische Nationalgarde (Guarda Nacional Republicana, kurz: GNR), die Polizei der öffentlichen Sicherheit (Polícia de Segurança Pública, kurz: PSP), die Kriminalpolizei (Polícia Judiciária, kurz: PJ), das Ausländeramt (Serviço de Estrangeiros e Fronteiras, kurz: SEF) und der Nachrichtendienst (Serviço de Informações de Segurança, kurz: SIS). Insbesondere der GNR und der PSP könntet ihr in Porto begegnen. Die GNR ist eine paramilitärische Sicherheitskraft, die aus einem speziellen Militärkörper besteht. Sie besitzt administrative Autonomie und gehört den portugiesischen Streitkräften an. Sie ist keine Polizei, weshalb man einen GNR-Soldaten nicht als Polizist (Polícia) ansprechen sollte. Die GNR nimmt sowohl militärische als auch zivile Funktionen wahr. So ist sie unterteilt in die normale Streife, die Fiscal (Finanzpolizei), die Maritim (Seepolizei) und die Florestal (Förstereiaufsicht). Aufgrund ihrer doppelten Rolle untersteht die GNR sowohl der Befehlsgewalt des Ministeriums des Inneren als auch des Verteidigungsministeriums. Die GNR fahren weiße Skodas mit grünen Streifen oder grüne Nissan Jeeps. Die PSP hingegen ist die klassische portugiesische Polizei, also die Polizei der öffentlichen Sicherheit. Sie wird als uniformierte und bewaffnete Sicherheitskraft bezeichnet. Die PSP erbringt eine öffentliche Dienstleistung und besitzt ebenso administrative Autonomie. Sie untersteht dem Innenministerium und fahren weiße Skodas mit blauen Streifen.

Besondere strafrechtliche Hinweise

Pfefferspray fällt in Portugal unter die Bestimmungen des Waffengesetzes, der Besitz ist nur Inhabern des Waffenscheins der Kat. E erlaubt. Zuwiderhandlungen haben in der Regel Strafanzeige zur Folge.

Drogenpolitik

Portugal gilt als eines der liberalsten Länder in der Drogenpolitik. Der Besitz von Drogen zum Eigenverbrauch steht seit mittlerweile 17 Jahren nicht mehr unter Strafe. Hier solltet ihr allerdings aufpassen. Zwar steht der Besitz von Drogen zum Eigenbedarf nicht mehr unter Strafe, jedoch solltet ihr darunter nicht fälschlicherweise verstehen, dass Drogen hier legal sind. Selbst der Besitz kleinerer Mengen ist auch in Portugal illegal, jedoch stellt es keine Straftat dar. Es ist eine schlichte Ordnungswidrigkeit, wie etwa Falschparken. Als begrenzter Konsum gelten zehn Tagesrationen. Die jeweilige Menge dafür wurde im Gesetz genau bestimmt. Wer bis zu 25 Gramm Marihuana, bis zu zwei Gramm Kokain, bis zu einem Gramm Heroin oder Crystal, bis zu zehn LSD- und Ecstasy-Pillen besitzt, dem droht keine Strafe. Wer mit größeren Mengen erwischt wird gilt als Dealer und wird nach dem Strafrecht entsprechend bestraft. Allerdings belässt es die Polizei auch bei der Entdeckung kleiner Mengen nicht mit der Beschlagnahmung. Doch anstelle einer Strafe kommt ein zentraler Aspekt der neuen Drogenpolitik zur Anwendung. Wer mit Eigenverbrauchsmengen erwischt wird muss wegen eines Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung vor einer der „Comissões para a Dissuasão da Toxicodependência“ (CDT) antreten. Diese Ausschüsse zur Bekämpfung der Drogensucht werden von einem Juristen, einem Sozialarbeiter und einem Psychologen gebildet. Mit dem Konsumenten wird dann dessen Suchtverhalten besprochen und die möglichen Folgen diskutiert. Die CDT können, wenn jemand zum zweiten Mal vorstellig werden musste, auch Bußgelder verhängen oder die Betroffenen zu einer Sozialarbeit verpflichten. Sie können auch Platzverbote aussprechen, geben aber auch Unterstützung und bieten Therapien an. Nur etwa 1500 Personen erscheinen derzeit pro Jahr in der Hauptstadt Lissabon vor einem CDT, eine niedrige Zahl. In mehr als zwei Drittel der Fälle geht es dabei um den sogenannten weichen Konsum von Cannabis.

Ausreise Portugal

Flugreisen nach Deutschland können nur mit einem gültigen Reisepass/Personalausweis bzw. einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Portugal ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden. Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus. Da es das erste Spiel im EU-Raum in der aktuellen Spielzeit ist, führen wir beispielhaft die Zollvorschriften der Europäischen Union auf: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 kg Tabak, 10 Liter hochprozentige Spirituosen, 20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein, 90 Liter Wein und 110 Liter Bier.

Wir wünschen allen Schalkern beim Aufenthalt in Porto eine angenehme Zeit!

Verhandlung vor dem AG Dortmund gegen Mitglied des Repressionsfonds

Am 20.11.2017 war Peter H. (Name vom Repressionsfonds Nordkurve geändert) als Fahrer eines PKW mit Freunden, die er zum Auswärtsderby nach Dortmund fahren wollte, unterwegs. Knapp drei Kilometer vom Westfalenstadion entfernt wurde er von der Polizei angehalten. Bei der Kontrolle wurde bei Peter ein Mundschutz/Zahnschutz sichergestellt, weshalb er wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz angezeigt wurde. Das Gesetz verbietet die Mitnahme von „Schutzwaffen“ bei öffentlichen Veranstaltungen, wozu auch Sportveranstaltungen zählen.

Nach dem Erhalt eines Strafbefehls wandte sich Peter an den Repressionsfonds Nordkurve und wurde von unserem Anwalt in dieser Sache vertreten. Dieser konnte belegen, dass Peter lediglich als Fahrer fungierte und deshalb gar nicht auf dem Weg zu einer öffentlichen Veranstaltung war.

Peter H. wurde vom Amtsgericht Dortmund freigesprochen, weil er die ihm zur Last gelegte Straftat nicht begangen hatte.

Reisehinweis Istanbul

Wie bereits zu unserem Spiel in Moskau, möchten wir euch auch für die Reise an den Bosporus wichtige Hinweise und Tipps für eine erfolgreiche Reise zum Auswärtsspiel des FC Schalke 04 in Istanbul geben.

Ausreise Deutschland:

Um eine möglichst stressfreie Ausreise zu gewährleisten, ist es generell zu empfehlen, Flüge außerhalb der Bundesrepublik wahrzunehmen. Insbesondere aber wenn euch bekannt ist, dass Einträge in die Datei Gewalttäter Sport vorliegen oder vorliegen könnten. Umgeht den mitunter langwierigen Prozess an deutschen Flughäfen und minimiert das Restrisiko von einer verwehrten Ausreise für euch oder eure gesamte Reisegruppe. Solltet ihr trotzdem von Deutschland aus fliegen und es werden euch Fragen zu Einträgen seitens der Bundespolizei gestellt, bleibt ruhig und abgeklärt. Lasst euch nicht herausfordern – das bringt weder euch noch eure Reisegruppe weiter.

Einreise Türkei:

Um als deutscher Staatsbürger in die Türkei einreisen zu dürfen, benötigt ihr einen gültigen Reisepass (auch vorläufiger möglich) oder einen Personalausweis. Wenn ihr mit dem Personalausweis einreist, erhaltet ihr ein Extradokument mit einem Einreisestempel. Bitte bewahrt das Dokument gut auf, da ihr es für die Ausreise benötigt und ein Verlust zu Problemen führen kann.

Die Einreise kann euch ohne Gründe verweigert werden, dies zeigen zahlreiche Fälle seit 2017. Dabei werdet ihr bis zur Rückreise nach Deutschland in Gewahrsam genommen.

Eure Handys und Laptops können abgenommen und ausgelesen werden. Am besten lasst ihr daher die Laptops zu Hause und räumt eure Handys wie vor jedem Fussballspiel auf!

Solltet ihr von einer verweigerten Einreise betroffen sein, versucht Kontakt zu dem deutschen Konsulat in Istanbul aufzunehmen. Zudem empfehlen wir euch, nur in Anwesenheit eures Anwalts und eines Dolmetschers eine Aussage zu machen oder Dokumente, die ihr nicht versteht, zu unterschreiben.

Im Land:

Die Währung in der Türkei ist die türkische Lira (TRY). Trotzdem ist der Euro als Zahlungsmittel akzeptiert. In den touristischen Gegenden ist eine Kartenzahlung meistens möglich. Hierbei solltet ihr allerdings beachten, dass für das bargeldlose Bezahlen einige Gebühren anfallen können. Bei Diebstahl oder Verlust von euren Ausweisdokumenten ist die örtliche Polizei zu informieren und eine Verlustmeldung aufzugeben. Lasst euch diese Meldung in Kopie aushändigen. Mit dieser Kopie müsst ihr zum deutschen Konsulat in Istanbul. Dort werden euch neue Reisedokumente ausgestellt. Wie schon in Russland, ist es auch in der Türkei hilfreich, vor Reiseantritt eine Kopie von euren Ausweisdokument einzupacken. Dies erleichtert die den bürokratischen Prozess vor Ort ungemein.

Solltet ihr verhaftet werden, solltet ihr nach dem deutschen Konsulat fragen und, wenn möglich, anschließend eurer Familie oder Freunden Bescheid geben. Diese können dann aktiv werden und sich gegebenenfalls an uns wenden können. Bei der polizeilichen Vernehmung habt ihr das Recht, einen Anwalt zu konsultieren. Auch das deutsche Konsulat kann euch einen Anwalt organisieren. Letztlich liegt es damit im Ermessen des Konsulats, was für euch getan wird. Zumindest aber sollten diese über eine Liste an Anwälten verfügen, die ihr kontaktieren könnt.

Das deutsche Konsulat in Istanbul:

Deutsches Generalkonsulat Istanbul
İnönü Caddesi 10,
34437 Gümüşsuyu – Istanbul
Telefon: +90 – 212 – 3346 100

Sonstige spezielle Gegebenheiten:

Es wird mit Geldbußen oder Haftstrafen geahndet, wenn ihr euch öffentlich gegen den türkischen Staat äußert, Sympathien für die in der Türkei als terroristisch eingestuften Organisationen bekundet und Institutionen sowie hochrangige Persönlichkeiten beleidigt oder verunglimpft. Hierzu zählen auch Äußerungen im Internet oder in sozialen Medien.

Auch der Besitz oder Verkauf von illegalen Drogen wie Heroin, Kokain und Marihuana kann zu einer längeren Haftstrafe führen.

Bestraft wird ebenfalls der Erwerb, Besitz sowie die Ausfuhr von „Kultur- und Naturgütern“, die als Staatseigentum gelten (hierunter fallen z.B. Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien etc.) Außerdem ist das Fotografieren militärische Einrichtungen grundsätzlich nicht erlaubt. Des Weiteren ist das Einführen von Waffen und Schneidwerkzeug verboten.

Ausreise Türkei:

Wie bereits oben genannt, benötigt ihr das Extradokument mit dem Einreisestempel um ausreisen zu können, wenn ihr mit dem Personalausweis eingereist seid.

Solltet ihr Waren aus der Türkei mitnehmen, ist es wichtig zu beachten, dass diese einen Wert von 430 Euro nicht übersteigen. Andernfalls muss die Ware verzollt werden. Beinhalten eure Mitbringsel Produktfälschungen, können diese vom Zoll beschlagnahmt werden.

Wir wünschen allen Schalkern eine angenehme Zeit am Bosporus!

Einträge in die Gewalttäter-Sport-Datei, Auswärtsderby 25.11.2017

Glückauf Schalker,

Ende Mai hatten wir euch dazu geraten, aufgrund einer möglichen Eintragung in die Datei Gewalttäter Sport nach der Polizeikontrolle im Dortmunder Kreuzviertel im November 2017, eine Anfrage bei der Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze zu stellen. Nach dem bürokratischen Mehraufwand bedingt durch einige hundert Anfragen, haben nun fast ein halbes Jahr später die ersten Schalker ein Antwortschreiben erhalten. Mehrheitlich hat diese besagte Polizeikontrolle zu einer Eintragung in die GWS-Datei durch die Polizei Dortmund geführt. Die Eintragung besagt, dass eine Gruppe Schalker Fans aus gefahrenabwehrenden Gründen aufgehalten worden ist, die Personalien festgestellt und Platzverweise erteilt wurden. Die Gruppe habe zielgerichtet gegenwärtige Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung hervorgerufen. Wir prüfen aktuell rechtliche Schritte, um gegen diese Eintragung vorzugehen und werden euch möglichst zeitnah über das weitere Vorgehen informieren. Solltet ihr diesbezüglich weitergehende Fragen haben, könnt ihr uns natürlich jederzeit per Mail (repressionen@ultras-ge.de) kontaktieren.

Reisehinweis Russische Föderation

Nach einer knapp einjährigen Auszeit spielt der FC Schalke 04 in der laufenden Spielzeit wieder international. Da tausende Anhänger der Königsblauen darauf brennen, durch Europa zu reisen, wollen wir euch vor jedem Auswärtsspiel mit allgemeinen Reisehinweisen versorgen, sowie euch über landestypische oder besondere Gegebenheiten informieren.

Ausreise Deutschland:
Um eine möglichst stressfreie Ausreise zu gewährleisten, ist es generell zu empfehlen, Flüge außerhalb der Bundesrepublik wahrzunehmen. Insbesondere aber wenn euch bekannt ist, dass Einträge in die Datei Gewalttäter Sport vorliegen oder vorliegen könnten. Umgeht den mitunter langwierigen Prozess an deutschen Flughäfen und minimiert das Restrisiko von einer verwehrten Ausreise für euch oder eure gesamte Reisegruppe. Solltet ihr trotzdem von Deutschland aus fliegen und es werden euch Fragen zu Einträgen seitens der Bundespolizei gestellt, bleibt ruhig und abgeklärt. Lasst euch nicht herausfordern – das bringt weder euch noch eure Reisegruppe weiter.

Einreise Russland:
Bei deutscher Staatsangehörigkeit benötigt ihr für die Einreise in Russland einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass. Die Ausweise müssen in der Regel eine Gültigkeit von sechs Monaten über das Ausreisedatum hinaus haben; in der Praxis werden manchmal auch Pässe mit einer geringeren Laufzeit, auf jeden Fall aber mit mindestens drei Monaten, akzeptiert. Zudem besteht für Deutsche eine Visapflicht. Das Visum muss vor der Einreise bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung beantragt und eingeholt werden. Eine Visumerteilung durch russische Grenzstellen ist nicht möglich. Außerdem besteht eine Krankenversicherungspflicht, welche bereits bei der Visabeantragung vorgelegt werden muss. Bei den russischen Auslandsvertretungen ist eine Liste der akzeptierten Versicherungsunternehmen erhältlich.

Wir empfehlen allen Schalkern sowohl vom Pass als auch vom genehmigten Visum und dem Auszug über die Auslandskrankenversicherung eine Fotokopie zu erstellen und diese separat und sicher in Russland aufzubewahren. Beim Verlust der Originaldokumente erleichtern euch die Kopien erheblich den bürokratischen Aufwand.

Im Land:
Der öffentliche Raum in Moskau wird großflächig videoüberwacht. Erst 2017 wurden rund 170.000 Überwachungskameras in der russischen Hauptstadt installiert, die teilweise biometrisch ausgewertet werden. Damit ist in Moskau die Anzahl an öffentlichen Orten spähenden elektronischen Augen höher als in Großbritannien, das als Mutterland des Überwachungssystems CCTV gilt. Seid euch also bewusst, dass ihr insbesondere in größeren Gruppen, aber auch alleine auf öffentlichen Plätzen, Bars oder im Stadion grundsätzlich beobachtet werdet.

Solltet ihr verhaftet werden, sind Botschaft oder Konsulat die ersten Ansprechpartner. Erwartet jedoch nicht zu viel Hilfe, der Handlungsspielraum hängt auch immer vom jeweiligen Tatvorwurf, der Anzahl der zu Betreuenden sowie der allgemeinen politischen Grundstimmungslage ab. Letztlich liegt es also im Ermessen der Botschaft bzw. des Konsulats, was für euch getan wird. Zumindest aber sollten diese über eine Liste an Anwälten verfügen, die ihr kontaktieren könnt. Grundsätzlich empfiehlt es sich auch, Bekannte in Deutschland zu informieren, die sich an uns wenden können, sodass wir von Deutschland aus Hilfe organisieren können.

Bei Diebstahl oder Verlust von euren Ausweisdokumenten ist die örtliche Polizei zu informieren und eine Verlustmeldung aufzugeben. Lasst euch diese Meldung in Kopie aushändigen. Mit dieser Kopie und im Idealfall euren oben genannten Fotokopien von eurem Pass, Visa und Auslandskrankenversicherung müsst ihr zur Deutschen Botschaft in Moskau. Dort werden euch neue Reisedokumente ausgestellt.

Landeswährung ist der Russische Rubel (RUB). Die meisten Hotels, Restaurants und größeren Geschäfte akzeptieren Kreditkarten. Auch die Abhebung an Geldautomaten ist in beinahe allen Städten möglich. In der Vergangenheit ist es zu Fällen von Missbrauch von Bank- und Kreditkarten bei Bargeldabhebungen gekommen. Wir empfehlen euch daher, möglichst nur einmal in zugelassenen Banken oder Hotels Geld abzuheben und nicht mehrfach kleine Beträge auszahlen zu lassen. Der Umtausch auf der Straße ist verboten.

Die Deutsche Botschaft in Russland:
German Embassy in Moscow, Russia Mosfilmowskaja 56 119285 Moscow Russia, Telefon: (+7) 495 937 95 00

Sonstige spezielle Gegebenheiten:
Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen, sofern sie aus der Zeit vor 1945 stammen, ist grundsätzlich verboten. Insbesondere bei Ikonen wird diese Regelung streng überwacht. In anderen Fällen ist in der Regel eine Bescheinigung des Kulturministeriums erforderlich. In Zweifelsfällen sollte der russische Zoll vorab kontaktiert werden. Die Ausfuhr von als „Kulturgut“ bezeichneten Gegenständen (hierunter fallen z.B. auch sowjetische Medaillen und Geldscheine, die auf Flohmärkten erworben werden können) ohne vorherige Genehmigung kann Geldstrafen bzw. langjährige Haftstrafen zur Folge haben. Bei einigen staatlichen Einrichtungen ist das Fotografieren verboten. Es wird zur Vorsicht geraten, da nicht alle Fotografierverbote angezeigt sind. Militärische Einrichtungen sollten grundsätzlich nicht fotografiert werden. Die Ein- oder Ausfuhr von Drogen (auch bei geringen Mengen leichter Drogen wie Marihuana) kann langjährige Haftstrafen zur Folge haben.

Ausreise Russland:
Auch bei Ausreise aus der Russischen Föderation muss das Visum noch gültig sein. Sofern das Visum bereits abgelaufen ist, muss sich der Reisende an das örtlich zuständige Büro der Hauptverwaltung für Migrationsangelegenheiten des russischen Innenministeriums (GUWM) wenden. Dort werden die entsprechenden Formalitäten in die Wege geleitet, die meist ein gerichtliches Verfahren beinhalten, an dessen Ende die Verhängung einer Geldstrafe und/oder die Ausweisung aus der Russischen Föderation stehen können. In Moskau als Metropolregion ist eine Ausreise nur nach gerichtlich verfügter Geldstrafe und Ausweisung möglich. Wurde eine Ausweisung verfügt, zieht dies eine Einreisesperre von fünf Jahren nach sich.

Die Ausreise aus der Russischen Föderation kann auch verweigert werden, wenn Verbindlichkeiten gegenüber staatlichen Behörden bestehen – häufig ist ein Verlassen des Landes erst möglich, wenn ein dann einzuleitendes Gerichtsverfahren abgeschlossen ist.

Nein! Zum neuen Polizeigesetz in NRW!

Die NRW-Landesregierung plant eine in den letzten Wochen heftig kritisierte massive Verschärfung des Polizeigesetzes. In Anlehnung an die Gesetzesverschärfung in Bayern, die wir bereits im Stadion gegen Gladbach und im Blauen Brief thematisiert haben, will nun auch die nordrhein-westfälische Landesregierung neue Maßnahmen einführen, von der vornehmlich unbeteiligte Bürger betroffen sein werden. So ist unter anderem geplant, dass die Polizei auch auf verschlüsselte digitale Inhalte von Messengerdiensten wie Whatsapp zugreifen können soll. Menschen, von denen mutmaßlich eine Gefahr ausgeht, sollen bis zu einen Monat in Gewahrsam genommen werden können. Ebenso ist die Einführung von Elektroschockwaffen (Taser) und elektronischer Fußfessel geplant.

Betroffen von diesen massiven Eingriffen in die Grundrechte sind potentiell alle Menschen in NRW. Wir Fussballfans, die bereits ein besonderes Ziel polizeilicher Eingriffe sind, wird es aber mit Sicherheit als Erstes treffen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat mittlerweile auf die flächendeckende Kritik reagiert und die Einführung des geplante Polizeigesetzes zeitlich verschoben.

Wir rufen daher alle Schalker auf, einheitlich in blau am 07.07.2018 an der Demonstration in Düsseldorf teilzunehmen und die Kritik an dem Polizeigesetz noch einmal zu unterstreichen!
Sagt NEIN! Zum neuen Polizeigesetz in NRW. NEIN! Zu massiven Eingriffen in die Grundrechte und NEIN! Zu massenhafter Überwachung!

Treffpunkt: 07.07.2018, 11:15 Uhr, Vorplatz Gelsenkirchen Hauptbahnhof

Grundrechte schützen – Neues Polizeigesetz in NRW verhindern!

ZIS-Anfrage / Auswärtsderby 2017

Glückauf Schalker,

das Schalker Fanprojekt hat uns mitgeteilt, dass für alle männlichen Schalker, die beim vergangenen Auswärtsderby am 26.11.2017 im Dortmunder Kreuzviertel von der polizeilichen Maßnahme betroffen waren, einen Eintragung in die Datei „Gewalttäter Sport“ vorgenommen wurde. Um zeitnah gegen die Eintragung vorgehen zu können, ist es wichtig, dass alle Betroffenen eine Anfrage bei der Zentrale Informationsstelle Sport stellen.
Solltet ihr männlich, unter 50 Jahre alt sein und euch der besagten Personenkontrolle unterzogen haben, schickt bitte eine Mail an repressionen@ultras-ge.de.