… zu Rechten und Pflichten bei Vorladung

Eine Vorladung als Zeuge oder Beschuldigter wird per Brief durch die zuständige Polizeidienststelle mitgeteilt. Die Polizei ist verpflichtet dir mitzuteilen, ob die Befragung als Beschuldigter oder Zeuge erfolgen soll.

Vorladung als Beschuldigter

Bekommst du als Beschuldigter Post, nimm direkt Kontakt zum Repressionsfonds Nordkurve auf, damit dir schnellstmöglich ein Anwalt vermittelt werden kann. Dein Anwalt wird sich dann sofort mit der entsprechenden Polizeidienstelle in Verbindung setzten und mitteilen, dass du keine Aussage zur Sachen machen wirst. Er kann daraufhin die Akten einsehen und mit dir das weitere Vorgehen der Verteidigung besprechen. Egal was dir die Polizei mittteilt, es ist wichtig zu wissen, dass du als Beschuldigter einer Vorladung, dieser nicht Folge leisten musst und auch dein Nicht-Erscheinen letztendlich kein Schuldeingeständnis darstellt.
 
Vorladung als Zeuge
Auch im Vorladungsfall als Zeuge solltest du umgehend Kontakt zum Repressionsfonds Nordkurve aufnehmen. Oft ist es nur ein schmaler Grat, um vom Zeugen zum Beschuldigten zu werden. Als Zeuge bist du generell nicht verpflichtet bei der Polizei auszusagen. Eine Ausnahme stellt hier allerdings ein neues Gesetz dar, dass Zeugen dazu verpflichtet, bei der Polizei auszusagen, wenn die Staatsmacht im Auftrag der Staatsanwaltschaft handelt. Hierbei ist es wichtig, dass die Anordnung der Staatsanwaltschaft in der Ladung zur Vernehmung erwähnt wird. Es steht noch nicht fest, ob die Staatsanwaltschaft im Einzelfall einen Auftrag erteilt haben muss oder ob eine allgemeine Ermächtigung ausreichend ist. Sollte die Vorladung direkt von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht erfolgt sein, musst du dieser Folge leisten. Hierbei sollte dein Anwalt dir Beistand leisten.
 
Erkennungsdienstliche Behandlung (ED-Behandlung)
Die ED-Behandlung wird durch die Polizei erstellt, um dich anhand von biometrischen Daten eindeutig wiedererkennen zu können. Häufig wird diese direkt nach der Ingewahrsamnahme erstellt. Gehe davon aus, dass einmal erhobene Daten in Polizeidatenbanken gespeichert werden und bleiben. In den meisten Fällen werden folgende Daten erfasst:

  • Daten aus Ausweisen und Pässen
  • Fotographische Lichtbilder
  • Videographische Aufnahmen
  • Körpergröße und –gewicht
  • Besondere körperliche Merkmale wie Narben oder Tätowierungen
  • Fingerabrücke aller zehn Finger sowie Abrücke beider Handflächen
  • Frage zuerst, ob die Teilnahme freiwillig ist. Falls ja, lehne die Maßnahme ab. Falls nicht, frage nach, wer diese angeordnet hat. Die Polizei braucht für die Durchführung einen Auftrag der Staatsanwaltschaft oder eines Richters. Sollte man dir keinen vorzeigen können, verweigere die Maßnahme. Gibt es einen Auftrag, lass dir diesen zeigen und fordere eine Kopie für deinen Anwalt.
    Gegen die Maßnahme eines Staatsanwalts oder Richters kannst du vor Ort nicht viel ausrichten. So musst du die Maßnahmen über dich ergehen lassen. Widerspreche trotzdem und lass dir das bestätigen, wenn die Maßnahmen durchgeführt werden. Melde dich anschließend beim Repressionsfonds Nordkurve. Denn auch, wenn die Maßnahme im Rahmen von freiheitsentziehenden Maßnahmen durchgeführt worden ist, kann man im Nachhinein dagegen vorgehen. Bei einem erfolgreichen Widerspruch müssen die Daten gelöscht werden.
     
    Vorladung zur ED-Behandlung
    Bekommst du Post für eine ED-Behandlung, empfehlen wir dir, dich umgehend beim Repressionsfond Nordkurve zu melden. Dein Anwalt wird dann prüfen, ob es sinnvoll ist, im Vorfeld Widerspruch einzulegen.
     
    DNA-Probe
    Für die DNA-Entnahme über eine Speichelprobe oder Haare benötigt die Polizei einen richterlichen Beschluss. Die Polizei versucht gerne, bei der ED-Behandlung gleichzeitig eine DNA-Probe von dir zu erhalten. Dies ist der Polizei aber nicht gestattet, wenn sie keine Anordnung eines Richters dafür vorweisen kann.
    Gib niemals freiwillig eine Einverständniserklärung zur Durchführung einer DNA-Probe ab! Kontaktiere über den Repressionsfonds Nordkurve einen Anwalt, der die Richtigkeit der Maßnahme überprüft.