… zu Angaben gegenüber der Polizei

Während der gesamten Kontaktzeit mit der Staatsmacht solltest du grundsätzlich folgendes Verhalten an den Tag legen: Bleib ruhig und entspannt. Versuch, während der gesamten Zeit einen bestimmten aber höflichen und freundlichen Ton anzuschlagen. Du bist lediglich dazu verpflichtet, folgende Angaben zu deiner Person zu machen: Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Familienstand (ledig, verheiratet) und deine Berufsangabe (Angestellter, Student, Erwerbsloser – nicht welches Berufsfeld, welche Uni, Verdienst oder sonst was). Egal, was die Polizei dir erzählt, das sind deine verpflichtenden Angaben. Deine Telefonnummer, den Namen deines Arbeitgebers oder deiner Eltern brauchst du demnach nicht anzugeben!

Wenn du noch minderjährig bist, solltest du den Namen und die Telefonnummer deiner Eltern nennen. Nach deinen Pflichtangaben solltest du keinen Ton mehr sagen und dies auch bei weiteren Nachfragen der Staatsmacht wiederholen. Es gibt wenige Ratschläge, die im Strafrecht immer richtig sind. Dass man bei der Polizei keine Angaben macht, ist immer richtig. Bevor Du nicht weißt, was möglicherweise gegen Dich vorliegt, kannst Du nur Fehler machen. Eine der größten Tatort-Lügen ist, dass ein Geständnis bei der Polizei sich mildernd auf die Strafe auswirkt.
Im Idealfall fragst du den Polizisten vorher nach seinem Namen und seiner Dienstnummer.