Verhandlung vor dem AG Dortmund gegen Mitglied des Repressionsfonds

Am 20.11.2017 war Peter H. (Name vom Repressionsfonds Nordkurve geändert) als Fahrer eines PKW mit Freunden, die er zum Auswärtsderby nach Dortmund fahren wollte, unterwegs. Knapp drei Kilometer vom Westfalenstadion entfernt wurde er von der Polizei angehalten. Bei der Kontrolle wurde bei Peter ein Mundschutz/Zahnschutz sichergestellt, weshalb er wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz angezeigt wurde. Das Gesetz verbietet die Mitnahme von „Schutzwaffen“ bei öffentlichen Veranstaltungen, wozu auch Sportveranstaltungen zählen.

Nach dem Erhalt eines Strafbefehls wandte sich Peter an den Repressionsfonds Nordkurve und wurde von unserem Anwalt in dieser Sache vertreten. Dieser konnte belegen, dass Peter lediglich als Fahrer fungierte und deshalb gar nicht auf dem Weg zu einer öffentlichen Veranstaltung war.

Peter H. wurde vom Amtsgericht Dortmund freigesprochen, weil er die ihm zur Last gelegte Straftat nicht begangen hatte.

Reisehinweis Istanbul

Wie bereits zu unserem Spiel in Moskau, möchten wir euch auch für die Reise an den Bosporus wichtige Hinweise und Tipps für eine erfolgreiche Reise zum Auswärtsspiel des FC Schalke 04 in Istanbul geben.

Ausreise Deutschland:

Um eine möglichst stressfreie Ausreise zu gewährleisten, ist es generell zu empfehlen, Flüge außerhalb der Bundesrepublik wahrzunehmen. Insbesondere aber wenn euch bekannt ist, dass Einträge in die Datei Gewalttäter Sport vorliegen oder vorliegen könnten. Umgeht den mitunter langwierigen Prozess an deutschen Flughäfen und minimiert das Restrisiko von einer verwehrten Ausreise für euch oder eure gesamte Reisegruppe. Solltet ihr trotzdem von Deutschland aus fliegen und es werden euch Fragen zu Einträgen seitens der Bundespolizei gestellt, bleibt ruhig und abgeklärt. Lasst euch nicht herausfordern – das bringt weder euch noch eure Reisegruppe weiter.

Einreise Türkei:

Um als deutscher Staatsbürger in die Türkei einreisen zu dürfen, benötigt ihr einen gültigen Reisepass (auch vorläufiger möglich) oder einen Personalausweis. Wenn ihr mit dem Personalausweis einreist, erhaltet ihr ein Extradokument mit einem Einreisestempel. Bitte bewahrt das Dokument gut auf, da ihr es für die Ausreise benötigt und ein Verlust zu Problemen führen kann.

Die Einreise kann euch ohne Gründe verweigert werden, dies zeigen zahlreiche Fälle seit 2017. Dabei werdet ihr bis zur Rückreise nach Deutschland in Gewahrsam genommen.

Eure Handys und Laptops können abgenommen und ausgelesen werden. Am besten lasst ihr daher die Laptops zu Hause und räumt eure Handys wie vor jedem Fussballspiel auf!

Solltet ihr von einer verweigerten Einreise betroffen sein, versucht Kontakt zu dem deutschen Konsulat in Istanbul aufzunehmen. Zudem empfehlen wir euch, nur in Anwesenheit eures Anwalts und eines Dolmetschers eine Aussage zu machen oder Dokumente, die ihr nicht versteht, zu unterschreiben.

Im Land:

Die Währung in der Türkei ist die türkische Lira (TRY). Trotzdem ist der Euro als Zahlungsmittel akzeptiert. In den touristischen Gegenden ist eine Kartenzahlung meistens möglich. Hierbei solltet ihr allerdings beachten, dass für das bargeldlose Bezahlen einige Gebühren anfallen können. Bei Diebstahl oder Verlust von euren Ausweisdokumenten ist die örtliche Polizei zu informieren und eine Verlustmeldung aufzugeben. Lasst euch diese Meldung in Kopie aushändigen. Mit dieser Kopie müsst ihr zum deutschen Konsulat in Istanbul. Dort werden euch neue Reisedokumente ausgestellt. Wie schon in Russland, ist es auch in der Türkei hilfreich, vor Reiseantritt eine Kopie von euren Ausweisdokument einzupacken. Dies erleichtert die den bürokratischen Prozess vor Ort ungemein.

Solltet ihr verhaftet werden, solltet ihr nach dem deutschen Konsulat fragen und, wenn möglich, anschließend eurer Familie oder Freunden Bescheid geben. Diese können dann aktiv werden und sich gegebenenfalls an uns wenden können. Bei der polizeilichen Vernehmung habt ihr das Recht, einen Anwalt zu konsultieren. Auch das deutsche Konsulat kann euch einen Anwalt organisieren. Letztlich liegt es damit im Ermessen des Konsulats, was für euch getan wird. Zumindest aber sollten diese über eine Liste an Anwälten verfügen, die ihr kontaktieren könnt.

Das deutsche Konsulat in Istanbul:

Deutsches Generalkonsulat Istanbul
İnönü Caddesi 10,
34437 Gümüşsuyu – Istanbul
Telefon: +90 – 212 – 3346 100

Sonstige spezielle Gegebenheiten:

Es wird mit Geldbußen oder Haftstrafen geahndet, wenn ihr euch öffentlich gegen den türkischen Staat äußert, Sympathien für die in der Türkei als terroristisch eingestuften Organisationen bekundet und Institutionen sowie hochrangige Persönlichkeiten beleidigt oder verunglimpft. Hierzu zählen auch Äußerungen im Internet oder in sozialen Medien.

Auch der Besitz oder Verkauf von illegalen Drogen wie Heroin, Kokain und Marihuana kann zu einer längeren Haftstrafe führen.

Bestraft wird ebenfalls der Erwerb, Besitz sowie die Ausfuhr von „Kultur- und Naturgütern“, die als Staatseigentum gelten (hierunter fallen z.B. Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien etc.) Außerdem ist das Fotografieren militärische Einrichtungen grundsätzlich nicht erlaubt. Des Weiteren ist das Einführen von Waffen und Schneidwerkzeug verboten.

Ausreise Türkei:

Wie bereits oben genannt, benötigt ihr das Extradokument mit dem Einreisestempel um ausreisen zu können, wenn ihr mit dem Personalausweis eingereist seid.

Solltet ihr Waren aus der Türkei mitnehmen, ist es wichtig zu beachten, dass diese einen Wert von 430 Euro nicht übersteigen. Andernfalls muss die Ware verzollt werden. Beinhalten eure Mitbringsel Produktfälschungen, können diese vom Zoll beschlagnahmt werden.

Wir wünschen allen Schalkern eine angenehme Zeit am Bosporus!