… zum Sonderfall Hausdurchsuchung

Hausdurchsuchungen werden durch Ermittlungsrichter oder in Eilfällen (Gefahr im Verzug) Staatsanwälte angeordnet. Durchgeführt werden sie von der Polizei. Versuche in dieser schwierigen Situation möglichst ruhig zu bleiben. Versuche ebenfalls sofort Freunde anzurufen, damit sich diese um einen Anwalt und Zeugen kümmern können. Anschließend lässt du dir den Durchsuchungsbeschluss zeigen. Wenn dir die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss vorweisen kann, lies dir diesen zunächst möglichst ruhig und genau durch und richte deine Aufmerksamkeit hier besonders auf die folgenden Punkte:

  • Auf welchen Namen ist der Beschluss ausgestellt?
  • Welche Räumlichkeiten sollen durchsucht werden (nur die Räumlichkeiten, die im Beschluss stehen, dürfen untersucht werden)
  • Wie lautet der Vorwurf bzw. der Verdacht?
  • Stehen noch andere Namen auf dem Beschluss?
  • Wonach soll gesucht werden?
  • Gibt es einen Haftbefehl?
  • Bemühe dich, den Beginn der Durchsuchung hinauszuzögern, um die Anwesenheit deiner Zeugen oder deines Anwalts gewährleisten zu können. Sofern kein Telefon in der Nähe ist, bestehe bei den Beamten auf ein Telefonat mit deinem Anwalt. Widersprich der Durchsuchung und lasse diesen Widerspruch von den Beamten und dir unterschreiben.
    Bei der Durchsuchung wird dir viel verbale Kraft abverlangt, um die Durchsuchung einzelner Räume zu verhindern. Diese Kraftanstrengung wird sich am Ende aber lohnen. Die Beamten werden in den meisten Fällen versuchen, alle Räume gleichzeitig zu durchsuchen. Bestehe in jedem Fall darauf, dass du oder ein Zeuge bei jeder einzelnen Untersuchung eines Raums dabei sein kann.

    Selbstverständlich gilt für die Zeit der Durchsuchung die oberste Regel, nicht mit den Beamten zu kommunizieren. Die Staatsmacht nutzt die Situation des Ausgeliefertseins aus, um in Gesprächen an möglichst viele Informationen zu kommen. Vielleicht versuchen die Beamten, dich sogar weiter unter Druck zu setzen und zu einer Aussage zu bewegen. Es ist wichtig, die Hausdurchsuchung als Verhörsituation (siehe … zu Rechten und Pflichten bei Festnahmen) zu verstehen. Alle getroffenen Aussagen sind im Strafverfahren verwertbar.

    Am Ende der Hausdurchsuchung wird ein Protokoll erstellt. In diesem muss die Polizei alle beschlagnahmten Gegenstände auflisten. Selbst bei der Nichtmitnahme von Sachen muss die Polizei dieses dokumentieren. Das Protokoll muss sowohl von den Zeugen sowie von der Polizei unterschrieben werden. Die Zeugen können entweder von dir benannt oder auch von der Polizei mitgebracht werden. Letzteres ist gängige Praxis. Du unterschreibst nichts!

    Damit du für den Fall der Fälle vorbereitet bist, drucke dir die Checkliste aus und hänge sie dir Zuhause auf. Eine Vorbereitung auf diese emotionale Situation ermöglicht dir, die Durchsuchung möglichst sachlich zu betrachten.