Die Zeit in Polizeigewahrsam endet nach maximal 48 Stunden. Solltest du bis dahin nicht freigelassen worden sein, wirst du einem Haftrichter vorgeführt, der über deine Freilassung oder weitere Haft befindet. Ein Haftbefehl wird aufgrund von dringendem Tatverdacht ausgesprochen, der dann besteht, wenn nach dem gegenwärtigen Stand die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass es zu einer Verurteilung kommt. Zusätzlich zu den Tatvorwürfen kommen noch drei sogenannte Haftgründe:
Während der Situation vor dem Haftrichter verhältst du dich wie beim Verhör (siehe … zu Rechten und Pflichten bei Festnahmen). Verlange im Verhör immer nach einem Rechtsanwalt deines Vertrauens. Idealerweise hat ein Anwalt des Repressionsfonds Nordkurve bereits das Mandat für dich übernommen. Meist ist zum Zeitpunkt der Vernehmung noch gar nicht klar, ob es bisher ausreichend Erkenntnisse oder Beweise für einen späteren Prozess gibt. Daher ist es auch im Verhör mit dem Haftrichter besser, konsequent zu schweigen. Es ist immer sinnvoller, nach umfassender Information über den eigentlichen Sachverhalt über den Anwalt deines Vertrauens Beschwerde gegen den erlassenen Haftbefehl einzulegen. Verlockende und rechtswidrige (!) Angebote auf Freilassung sind abzulehnen. Eine Aussage zur Sache in dieser beängstigenden Situation hat unter Umständen fatale Folgen für dich und andere Schalker. Daher gilt es, auch vor dem Haftrichter konsequent die Aussage zu verweigern und die Kooperation mit der Justiz abzulehnen!