In einer turbulenten Situation kann es passieren, dass du festgenommen und in Polizeigewahrsam (PG) genommen wirst. An dieser Stelle solltest du versuchen, auf dich aufmerksam zu machen, damit Dir vertraute Personen sehen, was mit Dir passiert. Falls niemand, der dich kennt, in der Nähe ist, solltest du deinen Namen laut und deutlich rufen, um so weitere Schalker auf dich aufmerksam zu machen. Diese oder Dir vertraute Personen können dann sofort dem Repressionsfond Nordkurve oder anderen bekannten Personen, die dir helfen können, Bescheid geben. Gehe davon aus, dass du durchsucht wirst.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
Beim Abtransport
Nach einer Festnahme werdet ihr wahrscheinlich zum nächsten Revier oder einer Gefangenensammelstelle (Gesa) transportiert. Auch in dieser Situation gelten höchste Vorsichtsmaßnahmen. Möglicherweise bist du nicht die einzige Person, die im Transporter sitzt. Tauscht euch ruhig über eure Rechte aus, vermeidet aber, über das Geschehene zu sprechen. Mache andere Insassen darauf aufmerksam, dass auch ein Spitzel bei euch sitzen könnte und es besser wäre, konsequent zu schweigen!
Eventuell kann es von Vorteil sein, untereinander die Namen und Adresse auszutauschen, damit der erste Freigelassene den Repressionsfond Nordkurve über den anderen informieren kann.
Auf der Polizeiwache
Zu deinen Rechten gehört es, zwei Telefonate zu führen. Am besten rufst du unverzüglich den Repressionsfonds Nordkurve oder einen Anwalt deines Vertrauens an. Verweigert dir die Polizei die Anrufe, beharre auf deinem Recht und drohe mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Frag vor dem Telefonat zunächst die Beamten vor Ort nach deinem Aufenthaltsort und finde Kontaktdaten der Dienststelle heraus. Du solltest, wenn möglich, auch den Namen des Sacharbeiters, das Aktenzeichen und den Grund deiner Festnahme in Erfahrung bringen. Wenn du noch minderjährig bist, hast du das Recht mit einem Anwalt sowie mit einem Angehörigen zu telefonieren. In einem solchen Fall wird es wahrscheinlich so sein, dass ein Polizist zunächst die Nummer eines ausgewählten Kontakts wählt, um sich zu versichern, ob du mit einem deiner Angehörigen sprichst oder ob es sich bei dem Telefonat um deinen Anwalt handelt. Sei dir darüber bewusst, dass die Polizei gerne mal versucht deine Eltern zu kontaktieren, um deine Eltern zu schockieren. Sollte es zu einer Vernehmung kommen, muss einer deiner Erziehungsberechtigten anwesend sein.
Falls du verletzt bist, verlange unbedingt einen Arzt sowie ein Attest. Nach deiner Freilassung solltest du zudem einen Arzt deines Vertrauens aufsuchen, um dir ein zweites Attest aushändigen zu lassen.
Lege bei erkennungsdienstlichen Behandlungen Widerspruch ein und lasse diesen protokollieren. Lehne freiwillige DNA-Abgaben in jedem Fall entschieden ab. Falls Wertgegenstände von dir beschädigt worden sind, lasse dir dies unbedingt direkt schriftlich bestätigen.
Während der gesamten Zeit solltest du nichts unterschreiben, auch wenn die Staatsmacht dir droht, dich nicht eher gehen zu lassen!
Das Verhör
Wie in allen vorangegangenen Situationen ist es auch hier wichtig, Ruhe zu bewahren. Bist du auf der Wache, solltest du weiterhin schweigen. Fange keine Diskussion mit anderen Schalkern auf dem Flur oder mit irgendwelchen Polizisten an. Jedes deiner Worte kann am Ende gegen dich verwendet werden.
Nach der Abgabe deiner Personalien im Verhör, solltest du die Aussage verweigern. Auch wenn die Beamten versuchen werden, dich zu einer sofortigen Aussage zu drängen, sollte dein einziger Satz lauten: „Ich verweigere die Aussage.“ Lass dich nicht von Drohungen oder Aussagen einschüchtern. Es gibt keinen Vorteil, wenn Du eine Aussage machst.
Auch wenn man dir Sachen vorwirft, die du nicht getan hast, ist es immer besser, die Aussage komplett zu verweigern. Denn, auch wenn es dich entlastet, kann es womöglich andere Leute belasten. Wir Schalker bleiben solidarisch! Außerdem belastest du dich vielleicht mit deiner eigenen Entlastung selbst mit etwas, das die Polizei noch gar nicht wusste.
Wann komm ich raus?
Wie lange du auf der Wachen bleiben musst, ist unterschiedlich. Die festgehaltene Person muss entlassen werden, sobald der Grund für die Maßnahme weggefallen ist. Das ist der Fall, wenn das Fußballspiel vorbei ist oder durch eine richterliche Entscheidung die Ingewahrsamnahme für unzulässig erklärt wurde. Auf jeden Fall jedoch muss die Person „spätestens bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen“, also nach maximal 48 Stunden, freigelassen werden.
Nachdem du freigelassen wurdest, solltest du den Repressionsfond Nordkurve unter der dir bekannten Notfallnummer anrufen und deine Sachlage schildern. Sobald du zu Hause angekommen bist, ist es wichtig, ein Gedächtnisprotokoll (siehe Gedächtnisprotokoll) anzufertigen. Dieses sollte die Umstände der Festnahme und alle anderen wichtigen Dinge, an die du dich erinnern kannst, beinhalten.