Glückauf Schalker,
das letzte Auswärtsspiel in der Gruppenphase der Champions League 2018/19 steht für den FC Schalke und seine Fans kurz bevor. Wir wollen euch, wie schon zuvor bei den Gastspielen in Moskau und Istanbul, vorab über die örtlichen und gesetzlichen Gegebenheiten in Porto und Portugal informieren.
Ausreise Deutschland
Um eine möglichst stressfreie Ausreise zu gewährleisten, ist es generell zu empfehlen, Flüge außerhalb der Bundesrepublik wahrzunehmen. Insbesondere wenn euch bekannt ist, dass Einträge in der Datei Gewalttäter Sport vorliegen oder vorliegen könnten. Umgeht den mitunter langwierigen Prozess an deutschen Flughäfen und minimiert das Restrisiko von einer verwehrten Ausreise für euch oder eure gesamte Reisegruppe. Solltet ihr trotzdem von Deutschland aus fliegen und es werden euch Fragen zu Einträgen seitens der Bundespolizei gestellt, bleibt ruhig und abgeklärt. Lasst euch nicht herausfordern – das bringt weder euch noch eure Reisegruppe weiter.
Einreise Portugal
Für die Einreise nach Portugal benötigt ihr einen gültigen Reisepass oder gültigen Personalausweis. Die vorläufig ausgestellten Versionen sind ebenfalls gültig.
Im Land
Die Währung in Portugal ist der Euro (EU). In den touristischen Gegenden ist eine Kartenzahlung meistens möglich. Insbesondere in den größeren Touristenzentren wie Porto oder Lissabon ist Vorsicht vor Diebstählen und Kleinkriminalität angebracht, da die Anzahl von Taschendiebstählen sehr hoch ist. In Lissabon sind hiervon traditionell die historischen Straßenbahnen besonders betroffen. In den kleineren Touristenzentren kommt es auch zu Einbrüchen in Ferienwohnungen und -häusern. Um sicher zu gehen solltet ihr den Bargeldbestand möglichst klein halten und lieber mit Kreditkarte oder Bankkarte zahlen. Ausweiskopie, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sollten sicher verwahrt werden, zum Beispiel im Hotelsafe. Besondere Vorsicht gilt bei Menschenansammlungen und an von Touristen besuchten Orten, Flughäfen, auch im Sicherheitsbereich, an Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Wertsachen sollten am Körper getragen, Fahrzeuge stets verschlossen und keine offen sichtbaren Wertgegenstände darin gelassen werden. Hierbei solltet ihr allerdings beachten, dass für das bargeldlose Bezahlen einige Gebühren anfallen können. Bei Diebstahl oder Verlust des Ausweisdokuments können Ersatzdokumente von den deutschen Auslandsvertretungen ausgestellt werden. Vor Ausstellung muss jedoch über die zuständige Gemeinde-/Stadtverwaltung in Deutschland eine Identitätsüberprüfung durchgeführt werden. An Wochenenden oder Feiertagen entfällt daher diese Möglichkeit in der Regel wegen fehlender Erreichbarkeit der vorgenannten Behörde. Ein Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland kann dann frühestens am darauffolgenden Werktag ausgestellt werden. Ein Rückflug, der möglicherweise dadurch verloren geht oder zusätzliche Ausgaben für den verlängerten Aufenthalt rechtfertigen keine Schadenersatzansprüche gegen die Auslandsvertretung oder die Bundesrepublik Deutschland. Generell empfehlen wir euch wie vor jedem Reiseantritt: Macht euch Zuhause Kopien von euren Ausweisdokumenten und führt diese separat zu den Originaldokumenten mit. Dies erleichtert den bürokratischen Prozess vor Ort ungemein.
Konsulat von Deutschland in Porto
German Honorary Consulate in Porto, Portugal
Avenida Sidenio Pais, 379
4100-468 Porto, Portugal
Telefon: (+351) 226 108 122
Email: porto@hk-diplo.de
Solltet ihr verhaftet werden ist es ratsam nach dem deutschen Konsulat zu fragen und, wenn möglich, anschließend eurer Familie oder euren Freunden Bescheid zu geben. Diese können dann aktiv werden und sich gegebenenfalls an uns wenden können. Bei der polizeilichen Vernehmung habt ihr das Recht einen Anwalt zu konsultieren. Auch das deutsche Konsulat kann euch einen Anwalt organisieren. Letztlich liegt es damit im Ermessen des Konsulats, was für euch getan wird. Zumindest sollten diese aber über eine Liste von Anwälten verfügen, die ihr kontaktieren könnt.
Sonstige spezielle Gegebenheiten
Portugiesische Sicherheitsbehörden
In Portugal existieren fünf Arten von Sicherheitskräften: Die Republikanische Nationalgarde (Guarda Nacional Republicana, kurz: GNR), die Polizei der öffentlichen Sicherheit (Polícia de Segurança Pública, kurz: PSP), die Kriminalpolizei (Polícia Judiciária, kurz: PJ), das Ausländeramt (Serviço de Estrangeiros e Fronteiras, kurz: SEF) und der Nachrichtendienst (Serviço de Informações de Segurança, kurz: SIS). Insbesondere der GNR und der PSP könntet ihr in Porto begegnen. Die GNR ist eine paramilitärische Sicherheitskraft, die aus einem speziellen Militärkörper besteht. Sie besitzt administrative Autonomie und gehört den portugiesischen Streitkräften an. Sie ist keine Polizei, weshalb man einen GNR-Soldaten nicht als Polizist (Polícia) ansprechen sollte. Die GNR nimmt sowohl militärische als auch zivile Funktionen wahr. So ist sie unterteilt in die normale Streife, die Fiscal (Finanzpolizei), die Maritim (Seepolizei) und die Florestal (Förstereiaufsicht). Aufgrund ihrer doppelten Rolle untersteht die GNR sowohl der Befehlsgewalt des Ministeriums des Inneren als auch des Verteidigungsministeriums. Die GNR fahren weiße Skodas mit grünen Streifen oder grüne Nissan Jeeps. Die PSP hingegen ist die klassische portugiesische Polizei, also die Polizei der öffentlichen Sicherheit. Sie wird als uniformierte und bewaffnete Sicherheitskraft bezeichnet. Die PSP erbringt eine öffentliche Dienstleistung und besitzt ebenso administrative Autonomie. Sie untersteht dem Innenministerium und fahren weiße Skodas mit blauen Streifen.
Besondere strafrechtliche Hinweise
Pfefferspray fällt in Portugal unter die Bestimmungen des Waffengesetzes, der Besitz ist nur Inhabern des Waffenscheins der Kat. E erlaubt. Zuwiderhandlungen haben in der Regel Strafanzeige zur Folge.
Drogenpolitik
Portugal gilt als eines der liberalsten Länder in der Drogenpolitik. Der Besitz von Drogen zum Eigenverbrauch steht seit mittlerweile 17 Jahren nicht mehr unter Strafe. Hier solltet ihr allerdings aufpassen. Zwar steht der Besitz von Drogen zum Eigenbedarf nicht mehr unter Strafe, jedoch solltet ihr darunter nicht fälschlicherweise verstehen, dass Drogen hier legal sind. Selbst der Besitz kleinerer Mengen ist auch in Portugal illegal, jedoch stellt es keine Straftat dar. Es ist eine schlichte Ordnungswidrigkeit, wie etwa Falschparken. Als begrenzter Konsum gelten zehn Tagesrationen. Die jeweilige Menge dafür wurde im Gesetz genau bestimmt. Wer bis zu 25 Gramm Marihuana, bis zu zwei Gramm Kokain, bis zu einem Gramm Heroin oder Crystal, bis zu zehn LSD- und Ecstasy-Pillen besitzt, dem droht keine Strafe. Wer mit größeren Mengen erwischt wird gilt als Dealer und wird nach dem Strafrecht entsprechend bestraft. Allerdings belässt es die Polizei auch bei der Entdeckung kleiner Mengen nicht mit der Beschlagnahmung. Doch anstelle einer Strafe kommt ein zentraler Aspekt der neuen Drogenpolitik zur Anwendung. Wer mit Eigenverbrauchsmengen erwischt wird muss wegen eines Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung vor einer der „Comissões para a Dissuasão da Toxicodependência“ (CDT) antreten. Diese Ausschüsse zur Bekämpfung der Drogensucht werden von einem Juristen, einem Sozialarbeiter und einem Psychologen gebildet. Mit dem Konsumenten wird dann dessen Suchtverhalten besprochen und die möglichen Folgen diskutiert. Die CDT können, wenn jemand zum zweiten Mal vorstellig werden musste, auch Bußgelder verhängen oder die Betroffenen zu einer Sozialarbeit verpflichten. Sie können auch Platzverbote aussprechen, geben aber auch Unterstützung und bieten Therapien an. Nur etwa 1500 Personen erscheinen derzeit pro Jahr in der Hauptstadt Lissabon vor einem CDT, eine niedrige Zahl. In mehr als zwei Drittel der Fälle geht es dabei um den sogenannten weichen Konsum von Cannabis.
Ausreise Portugal
Flugreisen nach Deutschland können nur mit einem gültigen Reisepass/Personalausweis bzw. einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Portugal ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden. Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus. Da es das erste Spiel im EU-Raum in der aktuellen Spielzeit ist, führen wir beispielhaft die Zollvorschriften der Europäischen Union auf: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 kg Tabak, 10 Liter hochprozentige Spirituosen, 20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein, 90 Liter Wein und 110 Liter Bier.
Wir wünschen allen Schalkern beim Aufenthalt in Porto eine angenehme Zeit!