Verhandlung vor dem AG Dortmund gegen Mitglied des Repressionsfonds

Am 20.11.2017 war Peter H. (Name vom Repressionsfonds Nordkurve geändert) als Fahrer eines PKW mit Freunden, die er zum Auswärtsderby nach Dortmund fahren wollte, unterwegs. Knapp drei Kilometer vom Westfalenstadion entfernt wurde er von der Polizei angehalten. Bei der Kontrolle wurde bei Peter ein Mundschutz/Zahnschutz sichergestellt, weshalb er wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz angezeigt wurde. Das Gesetz verbietet die Mitnahme von „Schutzwaffen“ bei öffentlichen Veranstaltungen, wozu auch Sportveranstaltungen zählen.

Nach dem Erhalt eines Strafbefehls wandte sich Peter an den Repressionsfonds Nordkurve und wurde von unserem Anwalt in dieser Sache vertreten. Dieser konnte belegen, dass Peter lediglich als Fahrer fungierte und deshalb gar nicht auf dem Weg zu einer öffentlichen Veranstaltung war.

Peter H. wurde vom Amtsgericht Dortmund freigesprochen, weil er die ihm zur Last gelegte Straftat nicht begangen hatte.