Reisehinweis Russische Föderation

Nach einer knapp einjährigen Auszeit spielt der FC Schalke 04 in der laufenden Spielzeit wieder international. Da tausende Anhänger der Königsblauen darauf brennen, durch Europa zu reisen, wollen wir euch vor jedem Auswärtsspiel mit allgemeinen Reisehinweisen versorgen, sowie euch über landestypische oder besondere Gegebenheiten informieren.

Ausreise Deutschland:
Um eine möglichst stressfreie Ausreise zu gewährleisten, ist es generell zu empfehlen, Flüge außerhalb der Bundesrepublik wahrzunehmen. Insbesondere aber wenn euch bekannt ist, dass Einträge in die Datei Gewalttäter Sport vorliegen oder vorliegen könnten. Umgeht den mitunter langwierigen Prozess an deutschen Flughäfen und minimiert das Restrisiko von einer verwehrten Ausreise für euch oder eure gesamte Reisegruppe. Solltet ihr trotzdem von Deutschland aus fliegen und es werden euch Fragen zu Einträgen seitens der Bundespolizei gestellt, bleibt ruhig und abgeklärt. Lasst euch nicht herausfordern – das bringt weder euch noch eure Reisegruppe weiter.

Einreise Russland:
Bei deutscher Staatsangehörigkeit benötigt ihr für die Einreise in Russland einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass. Die Ausweise müssen in der Regel eine Gültigkeit von sechs Monaten über das Ausreisedatum hinaus haben; in der Praxis werden manchmal auch Pässe mit einer geringeren Laufzeit, auf jeden Fall aber mit mindestens drei Monaten, akzeptiert. Zudem besteht für Deutsche eine Visapflicht. Das Visum muss vor der Einreise bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung beantragt und eingeholt werden. Eine Visumerteilung durch russische Grenzstellen ist nicht möglich. Außerdem besteht eine Krankenversicherungspflicht, welche bereits bei der Visabeantragung vorgelegt werden muss. Bei den russischen Auslandsvertretungen ist eine Liste der akzeptierten Versicherungsunternehmen erhältlich.

Wir empfehlen allen Schalkern sowohl vom Pass als auch vom genehmigten Visum und dem Auszug über die Auslandskrankenversicherung eine Fotokopie zu erstellen und diese separat und sicher in Russland aufzubewahren. Beim Verlust der Originaldokumente erleichtern euch die Kopien erheblich den bürokratischen Aufwand.

Im Land:
Der öffentliche Raum in Moskau wird großflächig videoüberwacht. Erst 2017 wurden rund 170.000 Überwachungskameras in der russischen Hauptstadt installiert, die teilweise biometrisch ausgewertet werden. Damit ist in Moskau die Anzahl an öffentlichen Orten spähenden elektronischen Augen höher als in Großbritannien, das als Mutterland des Überwachungssystems CCTV gilt. Seid euch also bewusst, dass ihr insbesondere in größeren Gruppen, aber auch alleine auf öffentlichen Plätzen, Bars oder im Stadion grundsätzlich beobachtet werdet.

Solltet ihr verhaftet werden, sind Botschaft oder Konsulat die ersten Ansprechpartner. Erwartet jedoch nicht zu viel Hilfe, der Handlungsspielraum hängt auch immer vom jeweiligen Tatvorwurf, der Anzahl der zu Betreuenden sowie der allgemeinen politischen Grundstimmungslage ab. Letztlich liegt es also im Ermessen der Botschaft bzw. des Konsulats, was für euch getan wird. Zumindest aber sollten diese über eine Liste an Anwälten verfügen, die ihr kontaktieren könnt. Grundsätzlich empfiehlt es sich auch, Bekannte in Deutschland zu informieren, die sich an uns wenden können, sodass wir von Deutschland aus Hilfe organisieren können.

Bei Diebstahl oder Verlust von euren Ausweisdokumenten ist die örtliche Polizei zu informieren und eine Verlustmeldung aufzugeben. Lasst euch diese Meldung in Kopie aushändigen. Mit dieser Kopie und im Idealfall euren oben genannten Fotokopien von eurem Pass, Visa und Auslandskrankenversicherung müsst ihr zur Deutschen Botschaft in Moskau. Dort werden euch neue Reisedokumente ausgestellt.

Landeswährung ist der Russische Rubel (RUB). Die meisten Hotels, Restaurants und größeren Geschäfte akzeptieren Kreditkarten. Auch die Abhebung an Geldautomaten ist in beinahe allen Städten möglich. In der Vergangenheit ist es zu Fällen von Missbrauch von Bank- und Kreditkarten bei Bargeldabhebungen gekommen. Wir empfehlen euch daher, möglichst nur einmal in zugelassenen Banken oder Hotels Geld abzuheben und nicht mehrfach kleine Beträge auszahlen zu lassen. Der Umtausch auf der Straße ist verboten.

Die Deutsche Botschaft in Russland:
German Embassy in Moscow, Russia Mosfilmowskaja 56 119285 Moscow Russia, Telefon: (+7) 495 937 95 00

Sonstige spezielle Gegebenheiten:
Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen, sofern sie aus der Zeit vor 1945 stammen, ist grundsätzlich verboten. Insbesondere bei Ikonen wird diese Regelung streng überwacht. In anderen Fällen ist in der Regel eine Bescheinigung des Kulturministeriums erforderlich. In Zweifelsfällen sollte der russische Zoll vorab kontaktiert werden. Die Ausfuhr von als „Kulturgut“ bezeichneten Gegenständen (hierunter fallen z.B. auch sowjetische Medaillen und Geldscheine, die auf Flohmärkten erworben werden können) ohne vorherige Genehmigung kann Geldstrafen bzw. langjährige Haftstrafen zur Folge haben. Bei einigen staatlichen Einrichtungen ist das Fotografieren verboten. Es wird zur Vorsicht geraten, da nicht alle Fotografierverbote angezeigt sind. Militärische Einrichtungen sollten grundsätzlich nicht fotografiert werden. Die Ein- oder Ausfuhr von Drogen (auch bei geringen Mengen leichter Drogen wie Marihuana) kann langjährige Haftstrafen zur Folge haben.

Ausreise Russland:
Auch bei Ausreise aus der Russischen Föderation muss das Visum noch gültig sein. Sofern das Visum bereits abgelaufen ist, muss sich der Reisende an das örtlich zuständige Büro der Hauptverwaltung für Migrationsangelegenheiten des russischen Innenministeriums (GUWM) wenden. Dort werden die entsprechenden Formalitäten in die Wege geleitet, die meist ein gerichtliches Verfahren beinhalten, an dessen Ende die Verhängung einer Geldstrafe und/oder die Ausweisung aus der Russischen Föderation stehen können. In Moskau als Metropolregion ist eine Ausreise nur nach gerichtlich verfügter Geldstrafe und Ausweisung möglich. Wurde eine Ausweisung verfügt, zieht dies eine Einreisesperre von fünf Jahren nach sich.

Die Ausreise aus der Russischen Föderation kann auch verweigert werden, wenn Verbindlichkeiten gegenüber staatlichen Behörden bestehen – häufig ist ein Verlassen des Landes erst möglich, wenn ein dann einzuleitendes Gerichtsverfahren abgeschlossen ist.